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Gläserne Parteikassen

Transparenz und Offenheit  Offenlegung der Parteifinanzen des BZÖ

Stand: 10. Oktober 2012
 

Hinweis: Die Veröffentlichungen auf dieser Seite werden laufend ergänzt und aktualisiert.


Das BZÖ steht für völlige Transparenz der Parteienfinanzierung und die vollständige Offenlegung der Parteifinanzen. 

Über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes hinaus veröffentlicht das BZÖ nachstehend alle Einkünfte aus Spenden und öffentlichen Förderungen.

 

Dafür steht das BZÖ: Der Entschließungsantrag des BZÖ zur Umgestaltung des Parteiengesetzes zur Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch

 

BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher: „Wir brauchen ein neues, transparentes Parteienfinanzierungsgesetz, das keine Fragen offen lässt. Wir brauchen eine strenge, allumfassende Kontrolle und wir brauchen scharfe Strafen und Konsequenzen bei Missbrauch. Alle Parteien sind betroffen und alle Parteien müssen jetzt handeln. Solche Skandale wie in der Vergangenheit darf es nie wieder geben. Das BZÖ unter meiner Führung steht für Transparenz, volle Aufklärung und saubere Hände. Das sind wir den Österreicherinnen und Österreichern schuldig. Ich appelliere an alle politischen Kräfte: Handeln wir gemeinsam und schaffen wir wieder Vertrauen in die Selbstreinigungskraft der Politik.“

 

Das Bundes-BZÖ: Die gesetzliche Prüfung der Parteifinanzen – die Rechenschaftsberichte des BZÖ nach dem Parteiengesetz.

 

Das Parteiengesetz schreibt die jährliche Prüfung der Finanzgebarung für politische Parteien, die öffentliche Zuwendungen entsprechend den Bestimmungen des Parteiengesetzes erhalten, durch zwei unabhängige Wirtschaftsprüfer vor.

 

Die Vorfeldorganisationen: Aus öffentlichen Mitteln geförderte Fachorganisationen des BZÖ

 

Nachstehende, dem BZÖ zuzurechnende Fachorganisationen werden in ihrer Arbeit aus öffentlichen Mitteln des Bundes gefördert:

 

Generation Zukunft Österreich (GZÖ)
  • 2011: € 109.009,30
BZÖ-Bauern Seniorenplattform Österreich (ehemals: USP)

Saubere Hände: Transparente Bezüge und Nebeneinkommen

 

Die Mandatare des BZÖ legen ihre Nebeneinkünfte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offen.

 

Liste gemäß § 9 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre für das Jahr 2012, Art. 1 § 9 Bezügebegrenzungsgesetz.

Spenden: Offenlegung der Parteispenden an das Bundes-BZÖ

 

Neben den in den Rechenschaftsberichten ausgewiesenen Spenden meldet das BZÖ alle erhaltenen Spenden natürlicher oder juristischer Personen, welche den Wert von 7.260 Euro übersteigen, gemäß Parteiengesetz jährlich dem Präsidenten des Österreichischen Rechnungshofs.

 

Meldepflichtige Spenden entsprechend PartG §4 Abs. 7 Z 1 bis 3:

 

Summe aller von natürlichen Personen erhaltenen Spenden in geringerer Höhe: