Bucher für Einführung eines leistungsorientierten Bürgergeldes
- Öffentlichen Klubtagung des BZÖ-Parlamentsklubs am 13. November 2009
Derzeitige Sozialleistungen sollen vom Rechnungshof durchleuchtet werden - 30 Prozent weniger als der Mindestlohn als Pauschalbetrag für alle Arbeitslosen - Verpflichtung zur Annahme von Arbeit oder gemeinnütziger Tätigkeit
Das BZÖ hat im November 2009 im Rahmen einer öffentlichen Klubtagung sein Modell eines "Bürgergeldes" präsentiert, das statt der von der Regierung ab September nächsten Jahres geplanten Mindestsicherung eingeführt werden sollte. Wie Bündnischef Josef Bucher zum Auftakt erläuterte, soll ein leistungsorientiertes Bürgergeld an alle vorübergehend Arbeitslosen als einheitlicher Pauschalbetrag ausgezahlt werden, in dem alle derzeit an das Arbeitslosengeld gekoppelten Transferleistungen integriert werden sollen. "Dieses flexibel
gestaltete Bürgergeld soll eine vorübergehende Absicherung sein und die Menschen motivieren, eine Arbeit anzunehmen. Als Gegenleistung wird in dem Konzept von den Betroffenen verlangt, dass sie Arbeit annehmen oder eine gemeinnützige Tätigkeit verrichten müssen.
Bündnisobmann KO Josef Bucher: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich willkommen heißen zu einer internen Klubklausur und auch zu einer Präsentation unserer Vorstellungen, wie wir künftighin will – lösen wollen. Wir haben uns dafür ein eigenes Modell zurecht gelegt. Unter dem Titel „Bürgergeld“ wollen wir alle Sozialtransfers, Sozialleistungen zusammenfassen für all jene, die vorübergehend in die Arbeitslosigkeit geraten. Es ist also die Aufgabenstellung dieser Klausur, dieses neue Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Milderung der Zeit, in der Menschen in Arbeitslosigkeit geraten, zu diskutieren.
Wir wollen jenen Menschen zu helfen, und zwar effizient helfen, die vorübergehend keine Beschäftigung haben. Gleichzeitig wollen wir aber auch dafür sorgen, dass wir eine Transparenz herstellen bezüglich einer Fülle von Transferleistungen, die es in Österreich gibt, um einmal auch einen Überblick zu erhalten, was denn alles in unserem Land an sozialen Hilfestellungen ausbezahlt wird für all jene, die eine Hilfestellung brauchen, dies vor allem in Anbetracht einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung und in Anbetracht eines angespannten Budgethaushalts.
Es ist klar, dass wir über die Wintermonate in eine sehr schwierige Arbeitsmarktlage hineinkommen werden, dass wir im nächsten Frühjahr an die 400 000 Arbeitslose haben werden, und dass die wirtschaftlichen Prognosen uns nicht Anlass geben können zu der Hoffnung, dass sich am Arbeitsmarkt etwas spürbar zum Positiven verändern wird. Sie wissen, dass, bevor wir nicht ein Wachstum von etwa 2 Prozent erreichen, sich auch keine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt abzeichnen wird. Das heißt, dass sich ein Rückgang der Arbeitslosigkeit noch einige Zeit nicht abzeichnen wird.
Wir hatten vor wenigen Wochen eine sehr interessante Diskussion zum Thema Transferkonto, Transparenzkonto, die vielleicht sogar, wenn auch unbewusst, vom Vizekanzler losgetreten wurde, aber meines Erachtens auf einen wunden Punkt unserer sozialen Leistungen hingewiesen hat, nämlich auf den wunden Punkt, dass niemand in dieser Republik so recht weiß, wie viel tatsächlich für Sozialleistungen, soziale Transfers ausgegeben wird. Wir haben in Österreich über 200 verschiedene Sozialleistungen, die wir auf verschiedensten Ebenen zu verschiedenen Zeiten und vor allem mit verschiedenen Modellen und verschiedenen Kriterien „verabreichen“.
Das führte auch zu dem Problem, dass niemand weiß, nicht einmal der Herr Finanzminister – der es als Wächter der Staatseinnahmen und auch der Ausgaben ja wissen muss –, wie viel tatsächlich für Sozialleistungen in unserem Land ausbezahlt wird. Daher war es für mich auch sehr wichtig, im Österreich-Gespräch, das ja eigentlich im Wesentlichen nur eine Kaffeerunde ist, ganz gezielt darauf hinzuweisen, dass wir den Rechnungshof beauftragen sollten, einmal in Erfahrung zu bringen, wie hoch denn diese Transferleistungen tatsächlich sind, die wir ausbezahlen – auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auf Bundesebene, auch von anderen Institutionen.
Dieser Betrag ist jetzt einmal festzustellen, und ich hoffe, dass wir uns darauf einigen werden, alle Parteien gemeinsam, einmal Licht ins Dunkel zu bringen und dafür zu sorgen, dass der Finanzminister endlich einmal eine Summe hat, die auch tatsächlich ausweist, wie viel wir an sozial Bedürftige, an vorübergehend Arbeitslose ausbezahlen.
Eines ist absolut klar – das ergeben ja schon die Erstbetrachtungen –: Dass der Verwaltungsaufwand für all diese sozialen Maßnahmen, die wir setzen, viel zu hoch ist. Das ergibt sich ja auch schon aus einer Kurzbetrachtung, wenn wir sehen, dass sehr, sehr viele Stellen damit befasst sind, dass es eine Reihe von Doppelgleisigkeiten gibt, dass beispielsweise der Heizkostenzuschuss von der Gemeinde und zusätzlich vom Land ausbezahlt wird. Und es zeichnet sich eines klar ab: Dass vor allem die besser informierten Menschen unseres Landes einen Vorteil haben gegenüber jenen, die nicht die Informationen haben, wo überall, an welchen Stellen es etwas zu bekommen gibt.
Das ist, glaube ich, auch der Grund und die Motivation, darüber nachzudenken: Wie können wir all diese verschiedenen sozialen Maßnahmen, die gesetzt werden und die richtig sind – es geht ja nicht darum, dass wir Sozialleistungen streichen wollen –, in sinnvoller Weise zusammenfassen in einen pauschalen Betrag, der natürlich jedem zukommt, der vorübergehend in Arbeitslosigkeit gerät. Das ist die Lösung, das ist das Modell, auf das wir zusteuern. Wir wollen nicht, dass das in Richtung einer Almosen-Sozialvorsorge geht, sondern dass es einen Anspruch auf soziale Absicherung gibt. Das ist aber nur möglich, wenn wir die Strukturen so errichten, dass sie effizient sind, dass sie verwaltungsschonend sind, und dass diese Absicherung jene erhalten, die sie brauchen, und nicht jene, die sie haben wollen.
Das ist der Unterschied zur jetzt diskutierten Mindestsicherung, das ist auch der Unterschied zu den Vorhaben und Zielsetzungen der Bundesregierung! Wir wollen ein Transferkonto wie bereits angesteuert, wir wollen aber auch, dass wir das institutionell so zusammenfassen, dass es künftighin nur mehr eine eintreibende, auch nur mehr eine auszahlende Behörde gibt, und das ist das Finanzamt. Es gibt also nur mehr eine Zahlungsbehörde, die mit Geld operiert und Geld in die Hand nimmt, und das soll künftig über die Finanzdienststellen abgewickelt werden. Das Finanzamt ist die einzige Eintreibungsstelle, und damit ist Missbrauch und sind auch die vielen Doppelgleisigkeiten Schnee von gestern. Es gibt eine einheitliche Abwicklung, mit der sichergestellt ist, dass die gleichen Rechte, die gleichen Bedingungen, die gleichen Chancen gelten, mit der soziale Gerechtigkeit gewährleistet ist – von Vorarlberg bis ins Burgenland, von Kärnten bis nach Wien.
Entscheidend ist, dass diese sozialen Transfers zusammengefasst werden – das ist sozusagen das Herzstück dieses Bürgergeldes, das wir hier ansteuern: ein Pauschalbetrag, ein existenzsicherndes Bürgergeld. Allein im Begriff „Bürgergeld“ soll zum Ausdruck kommen, für wen es gedacht ist: für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Das ist eine klare Zielgruppenbestimmung, die Missbrauch von vornherein ausschließt.
Es steht für mich eindeutig fest, dass dieses Bürgergeld nur einmal eine vorübergehende, eine lindernde Maßnahme sein kann, dass es nicht zu einem Dauerzustand führen darf, dass Menschen sich in staatliche Fürsorge begeben und es sich darin bequem machen. Das darf nicht sein, und das soll auch nicht Sinn und Zweck dieses Bürgergeldes sein, sondern dieses Bürgergeld muss motivierend sein, um in Zukunft auch etwaige Arbeit anzunehmen, die angeboten wird und die auch der jeweiligen Qualifikation entspricht. Es darf nicht sein, dass Menschen, die Bürgergeld in Anspruch nehmen, Arbeit abweisen.
Daher ist es für mich auch besonders wichtig, dass sich Arbeit immer auszahlen muss. Es muss, wenn jemand in Beschäftigung steht, wenn jemand arbeitet, unterm Strich immer mehr herauskommen als für jene, die nicht arbeiten. Deshalb lautet unser Grundsatz, dass das Bürgergeld immer 30 Prozent weniger ausmachen muss als der Mindestlohn, als der Lohn, den jene als Mindestlohn kollektivvertraglich zugesichert bekommen, die in Beschäftigung
stehen, die 38 Stunden in der Woche arbeiten.
Und eines ist noch mit unserem Modell verbunden, was ich sehr wesentlich und wichtig finde, gerade auch im Vergleich zu jenen Modellen, die in Deutschland präsentiert worden sind: Dass wir als Gegenleistung für ein Bürgergeld, das vom Steuerzahler, das vom Bund kommt, auch gewisse Forderungen aufstellen. Es muss legitim sein, dass all jene, die Bürgergeld beziehen, auch bereit sind, nicht nur Arbeit anzunehmen, die angeboten wird, sondern dass sie, wenn keine Arbeit angeboten wird, auch Sozialleistungen, gemeinnützige Tätigkeiten erbringen – im Interesse der Gesellschaft, weil es ja die Gesellschaft, weil es der Staat ist, der ihnen vorübergehend diese Hilfestellung anbietet. Daher ist es in meinen Augen mehr als gerecht und fair, dass jener, der diese Gemeinnützigkeit erbringt, auch eine soziale Absicherung erhält.
Das Bürgergeld schützt also die Fleißigen vor den Faulen, und es ist ganz wichtig, dass hier keine Almosen gegeben werden, sondern dass das eine soziale Absicherung ist für all jene, die vorübergehend in Arbeitslosigkeit geraten, sich aber vor allem – und das ist der entscheidende Punkt – von der Mindestsicherung dahingehend unterscheidet, dass es ein leistungsorientierter Beitrag ist, der hier vorübergehend ausbezahlt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das entspricht auch ganz klar dem festen Grundsatz: Arbeit muss sich lohnen, Leistung muss sich lohnen. Diesem Grundsatz werden wir in allen Bereichen gerecht werden – ob das jetzt das Pensionsmodell ist, das wir vorstellen, ob das die Flat-Tax ist, die wir schon präsentiert haben, überall zieht sich dieser orange Faden durch: Leistung muss sich lohnen, Leistung muss honoriert werden und sich in jeder Lebensphase auszahlen. Daher soll ja auch dieses Bürgergeld diesem Leistungsgedanken entsprechen, indem wir es ermöglichen wollen, dass Menschen, die das Bürgergeld in Anspruch nehmen, vielleicht auch wenige Stunden in der Woche, wo sie eine berufliche Chance erhalten und eine Tätigkeit, eine Arbeit annehmen, diese auch beanspruchen können.
Es ist derzeit ja ungeheuer schwierig bei diesem starren Modell, das wir haben, dass jemand für 10 Stunden in der Woche eine Arbeit annimmt. Wir wollen das etwas flexibler handhaben. Warum soll es nicht so sein, dass jemand, wenn er für 10 Stunden eine Arbeit angeboten bekommt, diese 10 Stunden dort auch erbringt und sich den Rest über das Bürgergeld „holt“, sodass er auf sein Existenzminimum kommt? Da brauchen wir mehr intelligente Flexibilität, die sicherstellt, dass wir den zeitgeistigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entgegenkommen.
Und jetzt mache ich vielleicht schon einen Ausflug in unsere nächste Klausur, nämlich zum Pensionskonto. Dort sehen wir das auch so. Warum dort diese starren Modelle nach wie vor vorherrschen, versteht ja heute niemand. Da gibt es auch viele, die sagen: Ich möchte noch 10 Stunden in der Woche im Beschäftigungsprozess stehen, und den Rest konsumiere ich von meiner Pension. – Also auch dort soll in Zukunft diese Flexibilität greifen und dafür sorgen, dass wir den Lebensbedingungen und den Arbeitsbedingungen der Menschen in der Gegenwart, aber auch in der Zukunft entsprechend entgegenkommen.
Das Wichtige dabei, glaube ich, das nicht übersehen werden darf, ist ja auch, dass wir damit der Schwarzwirtschaft und der Schattenwirtschaft den Kampf ansagen. Es ist ja nicht hinzunehmen, dass die Schattenwirtschaft jetzt, in der Krise, anwächst und damit auch Staatseinnahmen entgehen und der Finanzminister auf hunderte Steuermillionen verzichten muss, weil wir völlig verkehrte Systeme installieren, die nicht zeitgemäß sind, die nicht praktikabel sind. (Beifall.)
Genau das ist der Grund, warum wir uns Gedanken machen über dieses Bürgergeld, darüber, wie wir ein modernes, effizientes, verwaltungsschonendes, aber vor allem sozial gerechtes System schaffen, das jene in Anspruch nehmen können, die vorübergehend in Arbeitslosigkeit geraten.
Ein zusätzlicher Aspekt, der auch heute zu beraten sein wird, weil wir einen sehr erfahrenen und ausgewiesenen Experten zu Gast haben, wird sein: Wie können wir sicherstellen, dass all jene, die in Arbeitslosigkeit sind, auch für diese Zeit sozialversichert sind, pensionsversichert sind? Wie können wir das auch finanziell sicherstellen, dass sie keine Pensionsjahre verlieren für diese vorübergehende Arbeitslosigkeit? All das, so wünsch ich mir, soll in diesem Bürgergeld mit eingebunden und mit berücksichtigt werden, weil ja oft am Ende des Arbeitslebens die Frage auftaucht: Wie kriege ich meine Pensionszeiten zusammen? Und da sollte das insgesamt dann auch geklärt werden.
Es ist mir eine große Freude, dass wir einen der größten und auch anerkanntesten Experten auf dem Gebiet Sozialwissenschaften und Volkswirtschaftslehre einladen konnten, nach Wien zu kommen. Ich begrüße ganz herzlich Univ.-Prof. Dr. Hilmar Schneider – herzlich willkommen!(Beifall.)
Herr Prof. Schneider ist Sozialwissenschafter und Volkswirt, Arbeitsökonom, wie er mir das selbst gestern beschrieben hat im Zuge eines sehr langen, interessanten Arbeitsessens, ein Experte im Bereich Arbeitsmarkt und Grundsicherung in Deutschland und auch mitgewirkt hat am Hartz IV-Modell, von dem es eine Reihe von Publikationen, Büchern und Vorträgen zum Thema Arbeitslosigkeit, zum Thema Herausforderungen des Wohlfahrtsstaates gibt, beispielsweise „Europas Zukunft als Sozialstaat“, wo es um eine interessante Perspektive, die Effizienz der Arbeitsmarktpolitik oder den Vorrang für das reguläre Arbeitsverhältnis geht, um ein Konzept für die existenzsichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich, also alles Bereiche und Konzepte, die darauf abzielen und für uns wertvolle Gedanken und Grundmuster sind, wie wir das Bürgergeld in Zukunft in Österreich gestalten wollen.
Wir wollen es anders machen als die Bundesrepublik. Wir wollen hoffentlich auf einige Fehlentwicklungen in Österreich verzichten oder versuchen, sie rechtzeitig in den Griff zu bekommen, und warten mit Spannung auf Ihren Vortrag! (Beifall.)
Referent Univ.-Prof. Dr. Hilmar Schneider: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ganz herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier ein wenig über die Erfahrung mit Bürgergeldkonzepten in Deutschland erzählen zu können. Die Diskussion über Bürgergeld hat in Deutschland schon eine etwas längere Tradition, und da gibt es auch unterschiedliche Konzepte. Deswegen gibt es auch ein bisschen Konfusion darüber: Was ist eigentlich ein Bürgergeld? Da gibt es viele Hoffnungen und auch viele – inzwischen – Enttäuschungen, und ich freue mich über die Gelegenheit, Ihnen heute ein paar dieser Einsichten vermitteln zu können und in der Tat auch mit der Idee, dazu beizutragen, dass Sie hoffentlich nicht die gleichen Fehler machen, die wir in Deutschland möglicherweise dabei sind zu begehen.
Ich möchte anhand von ein paar Grafiken zeigen, wo genau das Problem herkommt, das hier zu lösen ist, und mit welchen Konzepten man durch ein Bürgergeld diesen Problemen begegnen kann. Ich hoffe, es kommt Ihnen nicht zu technokratisch vor, was ich heute zu erzählen habe, aber wir werden am Ende sehen – und ich hoffe, dass das nachvollziehbar ist –, dass es gute Gründe gibt für ein Konzept, wie es Klubobmann Bucher vorhin vorgestellt hat, ein Bürgergeld zu koppeln mit einer Gegenleistung in Form von Arbeit.
Zunächst einmal möchte ich, um das Problem quasi einzugrenzen, deutlich machen, dass die Ausgestaltung des Steuer- und Transfersystems Konsequenzen hat darauf, wie sich Menschen in diesem System bewegen. Es hat Konsequenzen darauf, wie viel Arbeit sie anbieten, ob sie überhaupt arbeiten oder eben nicht arbeiten. Ich werde Ihnen gleich zeigen, wie das in Deutschland aussieht, und ich vermute, dass es in Österreich ganz ähnliche Probleme gibt. Ich hatte in der Kürze der Zeit leider nicht die Möglichkeit, das sozusagen auf das österreichische Modell zu übertragen, aber diese Übertragung dürfte für Sie relativ einfach sein.
(Der Vortrag wird durch eine Powerpointpräsentation unterstützt.)
Das ist die Darstellung des Kernproblems, des Steuer- und Transfersystems auf die Erwerbsanreize von Arbeitnehmern. – Das besondere Problem, mit dem wir es zu tun haben, sind gering Qualifizierte. Arbeitslosigkeit ist in allererster Linie ein Problem von gering Qualifizierten. Und genau diese Gruppe hat ein Problem, nämlich dass man, wenn man keinen Hauptschulabschluss oder keine Berufsausbildung hat, am Markt auch keine Stundenlöhne von – sagen wir einmal – 20 oder 25 € oder noch mehr erwarten kann, sondern die Löhne, die für diese Gruppe in Betracht kommen, spielen sich in einem Bereich von 7, 8, 9 oder 10 € ab.
Diese Grafik soll deutlich machen, was Menschen, die mit einem geringen Stundenlohn auskommen müssen, weil ihre Qualifikation nicht mehr zulässt, durch Arbeit an Einkommen erzielen können. Ich habe hier einmal unterstellt, jemand hat einen Brutto-Stundenlohn von 7,50 €. 7,50 hat in Deutschland einen symbolischen Wert. Es ist sozusagen die Größe, die immer für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns herangezogen wird. Wir haben in Deutschland nicht wie in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn. 7,50 € soll also der Mindestlohn betragen, und wenn jemand 7,50 € verdienen würde, ist die gestrichelte Linie das, was man an Erwerbseinkommen erzielen würde in Abhängigkeit davon, wie viel man arbeitet. Wenn man gar nicht arbeitet, bekommt man natürlich nichts. Wenn man 10 Stunden arbeitet, kommt man auf ungefähr 300 €, und so weiter. Bei 40 Stunden würde das einem verfügbaren Einkommen – für einen allein Lebenden, wohlgemerkt! – von ungefähr 900 € netto entsprechen.
Das ist das Erwerbseinkommen. Von 300 € kann man natürlich nicht leben. Deswegen gibt es das Transfersystem, das dafür sorgt, dass es einen Mindesteinkommensanspruch gibt. Der Mindesteinkommensanspruch liegt in Deutschland im Durchschnitt bei ungefähr 670 €.
Dann gibt es das sogenannte Arbeitslosengeld II oder häufig auch als „Hartz IV“ bezeichnet. Das sind im Augenblick 359 € pro Monat. Das ist schon eine pauschalierte Leistung. Wir haben im Zuge der Hartz-Reform die verschiedenen Einzelleistungen, die es gab – wenn man Ausstattung der Wohnung oder Kleidung oder so etwas brauchte, musste man früher alles extra beantragen –, pauschaliert. Das sind diese 359 €. Und dazu kommen dann die Kosten der Unterkunft, also Miete, Heizung und so weiter. Und das addiert sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 670 €. Also das bekommt man auf jeden Fall, auch wenn man nicht arbeitet. Da muss man nur zur zuständigen Kommune gehen, und dann bekommt man dieses Geld.
Das Problem, das hier entsteht, ist folgendes: Wenn sich jetzt jemand entscheidet, zu arbeiten, dann wird ein Teil dieses Erwerbseinkommens auf den Transferanspruch angerechnet. Die ersten 100 €, die man dazuverdient, sind kein Problem. Die darf man 1 : 1 behalten. Wenn es aber darüber hinausgeht, wird es problematisch: Es werden fast 100 Prozent des zusätzlichen Erwerbseinkommens mit dem Transferanspruch verrechnet, was dazu führt, dass es praktisch keinen Unterschied macht. Wenn ich bei 7,50 € ungefähr drei Stunden die Woche arbeite, dann schöpfe ich quasi diesen Hinzuverdienst optimal aus, aber wenn ich meine Arbeitszeit verdreifache, also wenn ich von drei Stunden auf zehn Stunden gehe, verdiene ich praktisch nicht mehr. Wenn ich es versechsfache oder auf 20 Stunden gehe, verdiene ich auch noch nicht sehr viel mehr. Und selbst wenn ich es verzehnfache und auf 30 Stunden gehe, verdiene ich nicht viel mehr.
Das heißt, wir haben hier ein Anreizproblem. Jemand, der arbeiten will, muss sich damit auseinandersetzen, dass sich Arbeit nicht lohnt. Und das liegt einfach daran, dass Menschen – und das ist ökonomisch völlig rational – das zusätzliche Einkommen, das sie erzielen können, bewerten mit dem Aufwand, der dafür verbunden ist. Und wenn ich feststelle, dass ich mit einem niedrigen Stundenlohn 40 Stunden in der Woche arbeiten muss, mir den Buckel krumm machen muss und mich vom schlechtgelaunten Chef herumkommandieren lassen muss, dafür aber auch nur 100 oder 200 € mehr im Monat habe, als ich sowieso schon habe, ist das frustrierend. Das Menschen dann sagen: Dazu hab ich keine Lust!, ist ökonomisch durchaus rational.
Das Problem sind auch nicht die Menschen, die sich davon dann demotiviert fühlen, sondern das Problem ist ein Sozialstaat, der genau dieses erzeugt. Und was viele Menschen dann machen, ist Folgendes: Entweder arbeiten sie gar nicht, was dann auch in persönlichen Katastrophen endet, indem die Leute zu Hause vor dem Fernseher versauern oder dem Alkohol verfallen, oder aber sie entscheiden sich dafür, „schwarz“ zu arbeiten. Schwarzarbeit ist sozusagen eine Möglichkeit, das verfügbare Einkommen zu erhöhen, ohne dass es mit dem Transferanspruch verrechnet wird – und das passiert dann auch in gar nicht so wenigen Fällen.
Das heißt, das soziale Sicherungssystem ist im Grunde eine verkappte Institution zur Subventionierung der Schwarzarbeit.
Das sind Probleme, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Für die Nicht-Ökonomen unter Ihnen habe ich hier noch eine rote Linie eingezeichnet: Das ist eine sogenannte Indifferenzkurve. Da steht: Mon.Ä, das heißt „Monetäres Äquivalent“ – das nutzen Arbeitslosengeld II-Bezieher. Wenn Sie eine bestimmte Option wählen, also sie entscheiden sich z.B. dafür, bis zu 100 € im Monat zu verdienen, dann hat jeder Mensch für sich selber eine Vorstellung davon: Was müsste ich denn verdienen, damit sich mehr Arbeit für mich lohnt? Diese rote Kurve soll symbolisieren: Wenn ich z.B. zehn Stunden arbeite, dann möchte ich auch entsprechend mehr dafür haben. Ich möchte also nicht das haben, was ich tatsächlich bekomme, sondern ich möchte ein bisschen mehr haben. Und wenn ich 40 Stunden arbeite, dann möchte ich aber mindestens ungefähr 1 400 € im Monat dafür haben.
Das soll diese rote Kurve symbolisieren, und diese rote Kurve macht deutlich, dass jemand, der Vollzeit arbeiten will, erheblich mehr haben müsste, als er tatsächlich bekommt, damit sich Arbeit überhaupt lohnt. Und jetzt ist die Frage: Wie können wir solchen Menschen helfen? Oder: Wie können wir dieses Anreizproblem lösen?
Das bedeutet nämlich faktisch, dass der Stundenlohn, den ich erzielen müsste, um auf dieses Einkommen zu kommen, erheblich höher sein müsste als das, was ich tatsächlich erzielen kann. Um das einmal in Größenordnungen deutlich zu machen: Die Grundsicherung entspricht einem Brutto-Stundenlohn von 5 €. Also: Wenn ich 5 € in der Stunde erzielen könnte, käme ich am Monatsende netto auf das gleiche verfügbare Einkommen wie in der Grundsicherung.
Was hier stilisiert dargestellt ist, ist empirisch durchaus gesichert. Wir haben auch Befragungen, die sagen, diese rote Kurve verläuft ungefähr in diesem Sinne. Das, was sozusagen der Anspruchslohn sein müsste, damit sich Arbeit lohnt, liegt bei etwa 12 € brutto in der Stunde. Das ist damit mehr als doppelt so hoch als das, was ich in der Grundsicherung bekomme, und das bedeutet aber auch, dass Stundenlöhne im Bereich zwischen 5 und 12 € im Grunde nicht attraktiv sind. Die Leute sagen entweder: Für 7, 8 € arbeite ich nicht!, oder sie gehen in die Schwarzarbeit.
Das ist das Kernproblem, mit dem wir es im Augenblick zu tun haben. Und jetzt stellt sich die Frage: Wie kann ich dieses Problem lösen? Und die Antwort, die da von verschiedener Seite gegeben wird, ist: Bürgergeld.
Ich möchte Ihnen nun einmal zeigen, was unter diesen Bürgergeld-Konzepten zu verstehen ist und was das für diese Konstellation bedeutet, die jetzt das Ausgangsproblem darstellt.
Eine besondere Komponente sind auch die sogenannten Zweitverdiener. Das ist deswegen eine wichtige Gruppe, weil Zweitverdiener von einer besonderen Problematik betroffen sind. Das ist aber auch die Gruppe, die am stärksten auf Veränderungen des Steuer- und Transfersystems reagiert.
Die typische Konstellation: Ein Paar-Haushalt, es gibt einen Hauptverdiener, in der Regel der Mann, und dann gibt es einen Zweitverdiener, in der Regel die Frau, und da wirken dann auch noch einmal die Steuer- und Transferregelungen in einer Weise, die nicht unbedingt wünschenswert ist. Wir haben in Deutschland die sogenannten 400 €-Jobs: Bis 400 € darf man steuer- und sozialabgabenfrei dazuverdienen. Wenn es darüber hinausgeht, kommt eine sehr extreme Anrechnung von Erwerbseinkommen dazu. Bis zu dieser 400 €-Grenze geht das verfügbare Einkommen 1 : 1 nach oben, und danach wird es relativ flach, was dazu führt, dass viele Frauen im Zweitverdienst sich genau auf diese 400 €-Grenze einlassen und keinen Anreiz haben, darüber hinaus zu gehen. Erst dann, wenn man einen hohen Stundenlohn erzielen kann, macht es Sinn, darüber hinaus zu gehen.
Sehen wir uns einmal an, wie dieses Problem gelöst werden kann. – Es gibt dazu in Deutschland zwei Bürgergeldkonzepte, die da in Diskussion sind. Das erste Konzept ist das sogenannte Althaus-Modell, nach dem Thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus von der CDU, der das in die Welt gesetzt hat. Dieses Bürgergeldmodell hat sich vor allem eher in linken Kreisen – erstaunlicherweise, obwohl Althaus von der CDU ist – etabliert.
Das Althaus-Konzept der Grundsicherung sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden vor, unabhängig davon, ob man bedürftig ist oder nicht. Das erhält dann also auch der Top-Verdiener. Der Manager eines Großkonzerns etwas bekommt auch 800 €. Dafür soll dann die Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeschafft werden – das ist also schon ein sehr weitgehender Vorschlag –, und eine Kopfpauschale in der Krankenversicherung soll eingeführt werden, anders, als das heute ist. Diese 200 € für die Krankenversicherung gehen allerdings dann quasi sofort von diesen 800 € ab, also netto bleiben dann nur 600 € pro Kopf übrig, aber das gilt dann für jeden, vom Baby bis zum Greis. Jeder hat Anspruch auf dieses Bürgergeld. Und, als sei das nicht genug, ist dann auch noch vorgesehen, dass bei Einkommen bis 1600 € dieses Bürgergeld mit 50 Prozent auf das Erwerbseinkommen angerechnet.
Ab 1600 € ist dann sozusagen der Anspruch abgeschmolzen, und danach soll eine proportionale Steuer mit einem Satz von 25 Prozent einsetzen.
Diese beiden Komponenten haben unterm Strich folgende Wirkung:
Ersteres ist es eine massive Ausweitung von Transferansprüchen, und das Zweite bedeutet eine massive Steuersenkung. Die Ausweitung von Transferansprüchen heißt, dass der Staat extrem zur Kasse gebeten wird, und wenn man das dann auch noch mit einer Steuersenkung gegenfinanzieren will, ist klar, das kann nicht finanzieren.
Ich habe hier eine Grafik, die das noch einmal zum Ausdruck bringen soll: Hier sind Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen dargestellt – die blaue Linie ist der Status quo, die rote Linie ist das, was sich durch die Einführung dieses Althaus-Bürgergeldes ändern würde. Da sehen Sie sofort, dass das für die Betroffenen natürlich attraktiv ist. Arbeit lohnt sich jetzt tatsächlich dadurch, dass sozusagen diese Verrechnung mit Erwerbseinkommen jetzt nicht mehr so strikt gehandhabt wird. Heute ist es nahezu 100 Prozent, im Bürgergeld wären es nur 50 Prozent. Dadurch wird die Kurve des verfügbaren Einkommens steiler, und dadurch lohnt es sich eher, hinzuzuverdienen oder zu arbeiten, aber der Preis, den der Staat dafür zahlen muss, ist hoch.
Und die spannende Frage ist natürlich: Ist der Effekt, den ich erzielen kann, dass sich Arbeit also mehr lohnt, dass mehr Leute bereit sind zu arbeiten, oder die, die arbeiten, bereit sind, mehr zu arbeiten, so groß, dass das damit generierte Steueraufkommen, Sozialversicherungsbeitragsaufkommen die zusätzlichen Kosten, die damit verbunden sind, wieder aufwiegt?
Dazu haben wir Simulationsrechnungen durchgeführt, die im Prinzip auf einem Verhaltensmodell beruhen, das genau diese Ratio reflektiert, die ich Ihnen vorhin geschildert habe, also: Was ist sozusagen die optimale Wahl? Und hier ist das Ergebnis: Wenn man das einführt, würde es dazu führen, dass gegenüber heute 600 000 Leute aus der Arbeitslosigkeit oder aus der Nichterwerbstätigkeit in die Erwerbstätigkeit gehen würden. Das ist nicht wenig. 600 000, bezogen auf 40 Millionen Erwerbstätige insgesamt, das ist schon ein ansehnlicher Effekt, der sich sehen lassen kann. Wenn man es in Arbeitsstunden ausdrückt, würde es bedeuten, dass das gesamte Arbeitsvolumen um etwa 4,4 Prozent zunehmen würde. Das ist schon eine Menge!
Aber dieser Effekt, selbst wenn man berücksichtigt, was das dann an zusätzlichem Aufkommen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten würde, wiegt bei Weitem nicht auf, was dann an zusätzlichen Kosten auftritt. Das würde nämlich, bezogen auf die öffentlichen Haushalte zusätzliche Kosten pro Jahr in der Höhe von 165 Milliarden € bedeuten. Das ist fast so viel, wie es dem Bundeshaushalt entspricht. Daher ist also ziemlich klar, so geht es leider nicht. Ganz davon abgesehen, dass das auch ein Modell ist, das eine starke Umverteilung von unten nach oben bedeutet, weil sozusagen diejenigen, die am stärksten profitieren, diejenigen sind, die in der oberen Einkommenskategorie angesiedelt sind. Diese würden durch einen Steuersatz von 25 Prozent, wie das hier vorgesehen ist, natürlich massiv profitieren.
Es ist im Grunde erstaunlich, dass ausgerechnet die Befürworter eines solchen Modells, die eigentlich etwas dagegen haben müssten, das alles nicht zur Kenntnis nehmen. Aber sei’s drum.
Schauen wir uns einmal ein anderes Konzept an, nämlich das Konzept der FDP. Ein alter Traum der FDP ist das Bürgergeld, aber das ist ein anderes Bürgergeld als das, was Althaus vorgeschlagen hat. Und jetzt, wo die FDP in die Regierung gekommen ist, hat sie auch dafür gesorgt, dass zumindest die Prüfung ihres Bürgergeld-Vorschlages Bestandteil des Koalitionsvertrags geworden ist.
Wie sieht dieses Bürgergeld aus? – Das ist ein bisschen anders. Es sieht eine pauschalierte Grundsicherung in der Höhe von 662 € vor. Das ist genau der durchschnittliche Betrag, der heute in der Grundsicherung auch gezahlt wird. Man hat sich also quasi dafür entschieden, die eigentlich ohnehin schon realisierte Pauschalisierung noch einmal ein Stück weit weiterzutreiben, sodass jetzt also nicht mehr unterschieden wird zwischen Kosten der Unterkunft und sonstigen Lebenshaltungskosten, sondern es soll jetzt nur noch ein einziger Betrag sein. Es soll nicht die Grundsicherung gesenkt werden, sondern einfach nur komplett pauschalisiert werden.
Dann gibt es die Anrechnung auch so wie heute, dass also bis 100 € pro Monat keine Verrechnung mit dem Erwerbseinkommen erfolgt, sondern erst danach. Und was danach kommt, sieht so aus: Zwischen 100 und 600 € bleiben 40 Prozent des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei. Das heißt, 40 Prozent darf man behalten, die anderen 60 Prozent werden mit dem Bürgergeldanspruch verrechnet. Bei Einkommen oberhalb von 600 € bleiben 60 Prozent des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Das ist auch ein bisschen merkwürdig, dass es so herum ist und nicht anders. Normalerweise würde man in der ersten Zone den höheren Prozentsatz machen und in der nächsten Zone den niedrigeren, aber so hat man es sich nun einmal ausgedacht.
Und dann ist gleichzeitig vorgesehen, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, also die Mini-Jobs, die heute bei 400 € liegen, auf 600 € anzuheben, und die Zone der sogenannten Midi-Jobs – das ist die Zone, in der die Sozialversicherungsbeiträge dann linear auf das eigentliche Niveau heraufgesetzt werden – soll von heute 800 € auf 1 000 € heraufgesetzt werden.
Der Effekt sieht zunächst einmal ganz vernünftig aus: Dadurch, dass auch hier wieder vorgesehen ist, Erwerbseinkommen nicht so stark auf Transferansprüche anzurechnen, steigt natürlich tatsächlich auch der Erwerbsanreiz – das ist das Positive –, aber auch hier muss man davon ausgehen, dass es eine starke Ausweitung des fiskalischen Finanzierungsbedarfes geben wird.
Ich habe Ihnen hier eine Grafik gemacht, auch wieder wie am Anfang bezogen auf 7,50 €, an der man sehen kann, was sich durch die Einführung des Bürgergeldes ändern würde. Da kommt ein ganz kurioser Verlauf heraus: Blau ist der Status quo, und schwarz ist das, was durch das Bürgergeld der FDP passieren würde für einen allein Lebenden. Da sieht man, Arbeit lohnt sich jetzt mehr, weil in diesem Bereich das verfügbare Einkommen steiler ansteigt als im Status quo. Jemand, der sich im Status quo vielleicht dafür entschieden hätte, hätte jetzt den Anreiz, zumindest geringfügige Arbeit anzunehmen. Die Ausweitung von geringfügiger Arbeit würde sich lohnen: 10 Stunden wären dann attraktiver als heute drei Stunden. Aber es hat auch ganz kuriose Effekte: Hier gibt es zum Beispiel eine Zone, wo eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit zu einer Verringerung des Einkommens führen würde.
Das gehört zu den Besonderheiten unseres sehr undurchschaubaren Steuer- und Transfersystems. Es gab im „Stern“ vor ein paar Wochen einen Artikel, der sich mit diesem Phänomen auseinandergesetzt hat und der unter der Überschrift stand: „Denn sie wissen nicht, was sie tun“. Das war eine Abrechnung mit den Sozialpolitikern quer durch alle Parteien, weil es in der Tat so ist, dass kaum noch jemand wirklich durchblickt, was es alles für Interaktionseffekte gibt mit den unterschiedlichen Systemen im Steuer- und Transferbereich.
Das ist aber sicher nicht die Absicht, dass man eine Zone einführt, wo man durch eine Ausweitung von Erwerbseinkommen weniger verdient als mit weniger Arbeit. Aber so ist das eben, und es ist ja auch der Sinn oder der Nutzen von solchen Veranschaulichungen, dass man auch einmal versteht, was da eigentlich gemacht wird.
Natürlich kann man auch das dann durchrechnen und schauen, was denn bei diesem Konzept passieren würde. – Das ist dieselbe Situation für Hinzuverdiener: Blau ist das verfügbare Einkommen im Status quo, schwarz das, was sich durch das Bürgergeld ändern würde. Das sieht so harmlos aus, aber das steckt Sprengstoff dahinter. Das Durchschnittsbruttoeinkommen in Deutschland liegt bei 2 726 € im Monat, und wenn ich jetzt einmal unterstelle: ein Haushalt mit einem Erstverdiener, der genau das Durchschnittseinkommen verdient. Und jetzt überlegen wir uns einmal: Was würde denn an zusätzlichem Haushaltseinkommen entstehen, wenn ein Zweitverdiener bei einem Bruttostundenlohn von 7,50 € arbeiten würde?
Das Bürgergeld bedeutet erst einmal, dass diesem Haushalt auf jeden Fall mehr zusteht als heute. Also auch ein Durchschnittsverdienerhaushalt, ein Paar-Haishalt, würde durch das Bürgergeld zusätzliches Einkommen erhalten. Das bedeutet, Transferansprüche nehmen zu.
Da gibt es also einen Finanzierungsbedarf. Aber dann sehen Sie, die blaue Kurve ist heute schon nicht besonders steil. Das heißt, der Erwerbsanreiz ist nicht besonders groß. Aber das wird noch schlimmer durch das Bürgergeld: Die schwarze Kurve verläuft fast horizontal, was bedeutet, es gibt keinen Anreiz, zu arbeiten. Selbst wenn heute jemand im Status quo sich als Zweitverdiener dazu entscheidet, Vollzeit zu arbeiten, also 40 Stunden, würde das bedeuten, dass das durch die Einführung des Bürgergeldes zunichte gemacht wird, weil es dann attraktiver ist, auf jeden Fall weniger zu arbeiten. Da haben wir auch wieder die Situation, dass in diesem Bereich ein Tal entsteht. Wer im Status quo hier (die entsprechende Grafik erläuternd) wäre, hätte durch die Einführung des Bürgergeldes einen starken Anreiz, irgendwo da hinzugehen, also eine massive Reduktion des Arbeitsangebots, das dadurch induziert würde.
Das kostet natürlich zusätzlich, denn das bedeutet Ausfälle bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch das haben wir mit unserem Modell durchgerechnet, und das Ergebnis ist wirklich dramatisch – das ist also kein Vorbild! –: Das Arbeitsangebot würde in Personen zurückgehen, um minus 71 000. Wir haben nicht nur eine Ausweitung von Transferansprüchen, sondern es würden weniger Leute arbeiten. In Vollzeitäquivalenten ist der Effekt sogar noch erheblich größer – das haben wir übrigens erst gestern veröffentlicht –: 620 000 in Vollzeitäquivalenten, und das kommt dadurch zustande, dass nicht nur Leute, die heute arbeiten, sich dann durch das Bürgergeld dazu entscheiden würden, nicht mehr zu arbeiten, sondern dass vor allen Dingen diejenigen, die heute Vollzeit arbeiten, einen starken Anreiz bekommen, nur noch auf Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung zu gehen.
Wenn man diesen Effekt umrechnet in Vollzeitäquivalente, dann kommt eben gerade das heraus. Und was das dann für den öffentlichen Haushalt bedeuten würde; steht hier: minus 40 Milliarden. Das heißt, pro Jahr würde der Finanzminister in irgendeiner Form 40 Milliarden zusätzlich aufzubringen haben.
Das ist sicher nicht die Absicht der FDP, aber wenn man sie damit konfrontiert, was da passiert, muss man sich eben damit auseinandersetzen. Und die Frage ist: Was macht man denn nun eigentlich? – Das Problem ist nicht völlig neu, und darüber haben sich auch schon eine Menge Leute Gedanken gemacht. Der erste Gedanke, der einem kommen kann, ist: Wenn man mit solchen Bürgergeld-Konzepten nicht vorankommt, bleibt eigentlich nur übrig, das Niveau der Grundsicherung zu senken. Dadurch kriegt man es auch hin, dass sozusagen der Verlauf des verfügbaren Einkommens steiler wird. Da hat der Sachverständigenrat vor drei Jahren vorgeschlagen, und das hat auch das IFO-Institut vorgeschlagen. Das Ergebnis ist jeweils: Die öffentliche Empörung ist riesig! Jeder, der mit dem Konzept kommt, das vorsieht, die Grundsicherung zu senken, kann im Grunde gleich nach Hause gehen, weil damit in der politischen Landschaft so ein Sturm entfacht wird, dass eine vernünftige Diskussion nicht mehr möglich ist.
Deswegen haben wir uns überlegt, dass man an das Problem anders herangehen muss. Wenn man die Restriktion hat, dass das Grundsicherungsniveau nicht angetastet werden darf, und wenn man durch eine Verbesserung der Anreizwirkung durch eine staatliche Subvention auch nicht vorankommt, dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, nämlich die, dass man Leistung und Gegenleistung strikt miteinander koppelt. Das heißt also, den Transfer bekommt nur, wer gleichzeitig dafür auch eine Gegenleistung in Form von Arbeit erbringt. (Beifall.)
Das klingt jetzt sehr ökonomisch-nüchtern, aber das ist der einzige Weg, den man überhaupt gehen kann. Der Effekt ist, dass dadurch jede Tätigkeit attraktiv wird, bei der man mehr verdienen kann als in der Grundsicherung. Und das ist das eigentliche Problem, das man ja lösen muss. Jemand, der aufgrund der Qualifikation vielleicht nur 7 € in der Stunde am Markt bekommt, soll auch einen Anreiz haben, genau diesen Job anzunehmen. Aufgabe der Grundsicherung ist es ja nicht, Leute quasi zu alimentieren, die zu wenig verdienen, sondern die Aufgabe der Grundsicherung besteht darin, Leuten zu helfen, die keine anderen Einkommensmöglichkeiten haben. Jemand, der für 7 € die Stunde arbeiten kann, hat aber eine andere Einkommensmöglichkeit, und die soll er auch wahrnehmen. Das ist sozial gerecht, und das ist auch im Sinne des Gemeinwohls. Workfare würde das also ermöglichen. Warum heißt das Ding „Workfare“? Das ist als Kunstwort sozusagen erfunden worden im Zuge der amerikanischen Sozialstaatsreform. In den USA gibt es im Prinzip keine Grundsicherung, wie wir das in Kontinentaleuropa kennen. Und da gab es vor allem unter Clinton die Idee, weil das eben dazu geführt hat, dass das Working poor-Phänomen sich so ausgebreitet hat, wenn man schon als Sozialstaat tätig wird und den Leuten Unterstützung gewährt, dann soll das zumindest nur dann erfolgen, wenn die Leute dafür auch was arbeiten. Da hat man diesen sogenannten Earned-Income-Tax-Credit entwickelt, eine Form von Subventionierung einfacher Tätigkeiten, die dazu führt, dass die Leute damit auf ein existenzsicherndes Einkommen kommen. Das stand alles unter dem Motto „Welfare to work“, also im Prinzip könnte man sagen: Arbeit statt Sozialhilfe, und aus diesem „Welfare to work“ ist „Workfare“ geworden.
Für Deutschland ist mir nie ein besserer Begriff eingefallen, weil „Arbeit statt Sozialhilfe! Für etwas steht, was nicht das ist, was hier gemeint ist. Insofern verbietet sich diese Übertragung. Wir haben uns dazu entschieden, Workfare als Begriff erst einmal so stehen zu lassen, auch wenn dieser Begriff etwas sperrig ist. Gemeint ist jedenfalls: keine Leistung ohne Gegenleistung. Dadurch macht man das Spektrum von niedrigen Stundenlöhnen attraktiv und nimmt gleichzeitig den Anreiz, schwarz zu arbeiten, weg, denn jemand, der gezwungen ist, für die Grundsicherung 40 Stunden in der Woche zu arbeiten oder sich weiterzubilden, hat schlicht und ergreifend keine Zeit, gleichzeitig schwarz zu arbeiten.
Und was man auch nicht vernachlässigen darf: Ein solches Konzept signalisiert den Menschen, dass sie gebraucht werden. Das ist ein Signal, das völlig anders ist als das, was wir heute senden. Heute senden wir das Signal: Ihr seid wertlos, ihr seid Schrott! Bleibt zu Hause, wir geben euch ein bisschen Geld, und dann wollen wir euch nicht mehr sehen!
Das ist keine humane Gesellschaft, das ist auch keine soziale Attitüde, sondern das ist sozusagen das Gegenteil davon.
Was bedeutet Workfare im Sinne der Grafiken, die ich Ihnen gezeigt habe? – Workfare bedeutet einfach, dass man diese Option hier wegnimmt und sagt: Wir tasten zwar nicht das Niveau der Grundsicherung an, aber wir verlagern das anderswohin, das ist der neue Referenzpunkt. Du kriegst Deine Grundsicherung, 662 €, aber nur dann, wenn Du dafür arbeitest! Diese rote Linie in meiner Grafik wird dann zur neuen Referenz, und dann sieht man natürlich sofort: Jemand, der für 7,50 € die Stunde arbeiten kann, hat allen Anreiz, das auch zu tun, weil der Nutzen, den man erzielen kann, wenn man für 7,50 € Vollzeit arbeitet, ist hier, und Work Fair bedeutet, der Nutzen ist hier. (Auf die jeweiligen Bereiche in der Grafik hinweisend.)
Der Ehrlichkeit halber muss man sagen, Workfare funktioniert, weil ich den Nutzen des Status quo verschlechtere. Diese Option gibt es nicht mehr, stattdessen gibt es nur mehr diese, und das ist der Trick: Ohne den Leuten das Geld wegzunehmen, sorge ich dafür, dass einfach bezahlte Tätigkeiten attraktiv werden. Und damit habe ich jeden Anreiz, einfach bezahlte Tätigkeiten anzunehmen, den ich haben kann, ohne dass das zusätzliche Kosten verursacht. Das ist der besondere Charme dabei.
Und auch das haben wir natürlich simuliert: Das würde dazu führen, dass das Arbeitsangebot um 1,4 Millionen steigt. Es ist das also von allen Konzepten, die in der Diskussion sind, dasjenige mit dem stärksten Effekt auf dem Arbeitsmarkt. Es macht auch keinen Unterschied, ob man das jetzt in Personen oder in Stunden bzw. Vollzeitäquivalenten ausdrückt. Bei den Kosten haben wir eine negative Zahl. Das bedeutet, wir haben Einsparungen. Diese sind zwar nicht dramatisch, aber gerade in der jetzigen Situation natürlich hoch willkommen. Man könnte damit pro Jahr etwa 26 Milliarden € an Transferleistungen einsparen.
Der einzige „Pferdefuß“, den man sich dafür einhandelt, ist: Man muss auch eine Antwort bereit halten für diejenigen, die am Markt keinen Stundenlohn erzielen können, der höher ist als 5 €. Das haben wir auch versucht zu quantifizieren: Das wären etwa 500 000 Jobs, die man dauerhaft dafür bereitstellen müsste, weil man natürlich in einem solchen Modell das Problem hat, dass man ja nicht weiß, welchen Stundenlohn jemand erzielen kann. Es steht niemandem auf der Stirn geschrieben, ob er mit seinem Qualifikationsprofil 10 €, 8 € oder vielleicht nur 4 € erzielen kann.
Um das herauszufinden, muss ich jeden gleich behandeln, ich muss sozusagen jedem ein Angebot machen. Und diejenigen, die mehr als diese 5 € verdienen können, werden sofort rausgehen, die selektieren sich quasi selbst aus. Aber denjenigen, die diesen Job nicht finden, muss ich sozusagen ein Alternativangebot machen. Wenn ich das nicht mache, sorge ich natürlich auch dafür, dass diejenigen, die mehr verdienen könnten, sich genauso verhalten wie heute, nämlich sich auf Kosten der Solidargemeinschaft schadlos halten. Ich sage nicht, dass das ein bequemes Leben ist, aber dass Grundsicherung als Existenzgrundlage betrachtet wird, um darauf aufbauend schwarz zu arbeiten, ist jedenfalls nicht der Sinn der Sache.
Wenn man das in Rechnung stellt, dann kommt natürlich immer sofort die Diskussion: Ja, aber was sind das denn dann für Jobs? Gibt es da nicht Verdrängungseffekte? Das lokale Handwerk beschwert sich dann immer, dass, wenn da irgendwelche Malerarbeiten oder was weiß ich was durchgeführt werden, dann den lokalen Handwerksbetrieben die Einkommensmöglichkeiten nimmt.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es die optimale Lösung nicht gibt, also eine Lösung völlig ohne Nebenwirkungen. Wenn man aber in Betracht zieht, dass im Status quo im Grunde die gleiche Bedrohung besteht, also Verdrängungseffekte durch Schwarzarbeit, darüber aber nicht geredet wird, dann, finde ich, verschwindet die Bedeutung dieses Problems schon sehr gravierend. Und wer keine Verdrängungseffekte will und trotzdem das soziale Sicherungssystem effektiver machen will und gleichzeitig keine zusätzlichen Kosten erzeugen will, der muss erst einmal sagen, wie das gehen soll. Dafür gibt es, bislang jedenfalls, kein Konzept. Und das ist eines, was unter allen Restriktionen, die zu beachten sind, mit Sicherheit das bei Weitem am besten geeignete ist.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)