„In den Schuhen des Fischers“ mit Anthony Quinn, Sir Laurence Olivier und Oskar Werner
Spinat mit Spiegelei und Röstkartoffeln
Steirisches Quellwasser
Hund & Katz
Rote und weiße Rosen
Stundenlang wandern
Politisches
1992 - 2005 verschiedenste Funktionen im Rahmen der damaligen freiheitlichen Bewegung des Dr. Jörg Haider
1999 - 2000 Parlamentarischer Mitarbeiter der NAbg. Mag. Beate Hartinger und des damaligen NAbg. III.Präs. zum Nationalrat aD Mag. Herbert Haupt
2000 - 2005 Pressesprecher und pers. Sekretär des damaligen Vizekanzlers und Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt
2005 - 2006 Pressesprecher des Staatssekretärs für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek
5. April 2005 Gründungsmitglied des Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
14. April 2005 - 1. Mai 2007 Gemeinderat der Stadt Deutschlandsberg
23. Oktober 2006 - 8. Oktober 2008 Generalsekretär des BZÖ
Seit 5. Juni 2005 Bündnisobmann des BZÖ Steiermark
Seit 13. März 2008 Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz
Seit 28. Oktober 2008 Abgeordneter zum Nationalrat
Seit 26. April 2009 stellvertretender Bundesbündnisobmann des BZÖ
Mein politisches Vorbild:
Jörg Haider und Erzherzog Johann
„Wir wollen das Ziel erreichen, dass wieder das Land vor der Partei gesehen wird, das Können vor der Protektion geht und letztlich der Mensch vor dem Funktionär wieder an Bedeutung gewinnt!“ (Jörg Haider)
Die Freiheit des einzelnen Menschen und dessen Unabhängigkeit von gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, ideologischen, religiösen und sozialen Zwängen ist mir höchstes Gut und stellt zugleich den Antrieb meiner politischen Leidenschaft dar.
Eine an den Grundsätzen von Effizienz und tatsächlicher Bedürftigkeit orientierte Sozialpolitik als Alternative zum ineffizienten und tatsächlich unsozialen Gießkannen- und Wohlfahrtsstaat sozialistischer Prägung.
Eine neue notwendige, restriktive Reformpolitik im Bereich der inneren Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere um gegen die Zunahme von (organisierter) Eigentumskriminalität vorzugehen, auch aber um im Bereich des Sexualstrafrechts insbesondere hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wirkungsvollere Instrumentarien für einen (möglichst präventiven) Opferschutz zu etablieren.