BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher und BZÖ-EU-Abgeordneter Ewald Stadler stellten heute fest, dass das BZÖ das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) massiv ablehnen. "Das BZÖ wird sowohl im EU-Parlament wie auch in Österreich diesen unnötigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger wie auch in den Datenschutz ganz klar ablehnen. Das BZÖ als rechtsliberale Partei sieht sich hier als Vertreter der Freiheit und der Grundrechte und tritt klar gegen die geplante Bürgerbespitzelung ein", so Bucher und Stadler. Obwohl das BZÖ für den Schutz des geistigen Eigentums eintrete, teile das BZÖ die Bedenken, dass ACTA (ähnlich wie SOPA), nur vordergründig eine Schutzmaßnahme der Urheberrechte gewährleisten soll, vor allem aber außerhalb rechtsstaatlicher, gerichtlicher Anordnungen massiv, diversen in- und ausländischen Behörden und Organisationen unkontrollierbaren Einblick in private Daten ermöglichen würde.
Es sei zu befürchten, dass das internationale Handelsabkommen einen Ausgangspunkt für die weltweite Durchsetzung von Internetsperren bedeuten könnte. Weiters drohe, dass mit ACTA die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen gelegt werde, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, dazu verpflichtet Onlineinhalte zu überwachen. Ähnlich wie bei der Vorratsfdatenspeicherung sollen also jegliche Bewegungen im Internet festgehalten und gespeichert werden. Doch während bei der VDS der Staat hinter der Überwachung stecken wird), sind es bei ACTA private Unternehmen. ACTA sei auch so schwammig formuliert, dass es hier massiven Interpretationsspielraum gebe. "Nach der Vorratsdatenspeicherung ist ACTA der nächste Angriff auf Bürger- und Grundrechte. Das BZÖ sagt Nein zu ACTA", so Bucher und Stadler.
"Das Social Media Verbot für den ORF durch die Medienbehörde ist lächerlich. Hier gilt es jetzt, das ORF-Gesetz schnellstmöglich zu ändern. Ein Verbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf sozialen Plattformen wie facebook vertreten zu sein, ist nicht zeitgemäß und eine klare Benachteiligung. Das BZÖ verlangt eine diesbezügliche Verbesserung des ORF-Gesetzes im Rahmen der kommenden Novellierung. In einer vernetzten Welt dem ORF die Präsenz auf Online-Netzwerken zu verbieten ist absurd", so BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner in einer Reaktion auf die Entscheidung der Medienbehörde dem ORF die Präsenz auf facebook zu untersagen.
Eine Änderung pro Social Media sei durch eine Adaptierung des jetzt geltenden Paragraphen 4f des ORF-Gesetzes zu erreichen, der lautet "Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden: .... 25. soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung". "Wenn wir einen starken ORF wollen, dann muss der ORF auch die Möglichkeit bekommen, sich moderner Kommunikationsmethoden zu bedienen. Das BZÖ ist hier zu einer Änderung sofort bereit. Wir haben auch bereits im Zuge der Verhandlungen zum ORF-Gesetz, das ja bekanntlich mit den Stimmen von Regierung und FPÖ beschlossen wurde, darauf hingewiesen, dass es hier Defizite gibt. Das war auch einer der Gründe, warum das BZÖ seine Zustimmung verweigert hat. Jetzt gilt es den Fehler von SPÖ, ÖVP und FPÖ schnellstmöglich zu korrigieren".
BZÖ-Rechnungshofsprecher Abg. Gerald Grosz präsentierte heute die Zusammenfassung der parlamentarischen Anfrageserie zu den Förderungen für SP/VP-Vorfeldorganisationen durch die Bundesregierung. „Die Große Koalition hat von 2006 bis 2011 – immerhin der Dauer einer Legislaturperiode - ihre SP/VP-Vorfeldorganisationen mit unglaublichen 61.767.684,23 Euro gefördert. 60.029.130,30 Euro wurden allein für Projektförderungen und Subventionen ausgegeben, zusätzliche 1.738.553,93 Euro gingen für Inserate an die jeweiligen Organisationen. Das ist eine verdeckte Parteienfinanzierung in ungeahntem Ausmaß. Mit diesen Ziffern haben wir erstmals eine Transparenzdatenbank über parteinahe Organisationen von SPÖ und ÖVP zumindest auf Bundesebene geschaffen. Wer über Steuererhöhungen im Land nachdenkt, oder von Listen der Schande für Steuerzahler schwafelt, sollte zuerst einmal bei diesen verdeckten Parteienfinanzierungen aufräumen. Das ist ein echter Skandal!“, fordert Grosz die teilweise Streichung dieser Subventionen.
Förderungen und Subventionen an verschiedenste Organisationen seien sicherlich wichtig und auch teilweise gesetzlich gedeckt. „Was sich hier aber im Rahmen der parteinahen Vorfelder von SPÖ und ÖVP abspielt ist ein gefährlicher Mix aus schwindeligen Projekten wie beispielsweise dem Projekt „Informationsarbeit des Bauernbundes“ und nicht gerechtfertigten Inseraten. Dazu kommen noch die Förderungen der Länder und einzelner Städte und Gemeinden, welche von diesen Anfragen nicht erfasst sind. Die Parteien haben es sich in den Winkeln der Republik sehr gemütlich gemacht“, so Grosz.
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für diese „vorgelagerten Parteiapparate“ „Genug gezahlt!“, so Grosz. Die Regierungsparteien bedienten sich schamlos an den Töpfen der Ministerien. „Gerade diese öffentlichen Förderungen der Ministerien sind durch Intransparenz gekennzeichnet. Diese Mittel dienen de facto der Finanzierung der Wahlkämpfe. Kein Cent für den Pensionstenverband kommt bei den Seniorinnen und Senioren an, kein Cent für den Bauernbund erreicht die Bauern unseres Landes, kein Euro an die ÖVP-Schülerunion hilft einem Schüler. Diese Gelder dienen ausschließlich zur Unterstützung der Parteiapparate“, kritisiert Grosz.
„Endlich ist es uns gelungen!“, kommentiert BZÖ-Tierschutzsprecher Dr. Wolfgang Spadiut ein wichtiges Ergebnis des Verfassungsausschusses. Konkret wurde auf Wunsch des BZÖ ein Unterausschuss eingesetzt, der sich mit der Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung beschäftigen muss. „Jedes Mal wurden derlei Anträge von der ÖVP vertagt – damit ist jetzt endgültig Schluss“, so Spadiut.
Der BZÖ-Tierschutzsprecher erinnert, dass bereits im Jahr 1986 rund 406.000 Unterschriften zu dieser Forderung geleistet wurden. Auf parlamentarischer Ebene kam es aber nie zu einer Initiative. „Dem BZÖ ist es nun gelungen, auch alle anderen Parteien zum ersten und wichtigsten Schritt in die richtige Richtung zu bewegen“, freut sich Spadiut.
„Das neue Sicherheitspolizeigesetz ist diametral gegen die Rechtsstaatlichkeit, es bringt eine weitere Einschränkung der Bürgerrechte“, kritisierte BZÖ-Sicherheitssprecher und Mitglied des Innenausschusses Abg. Peter Westenthaler. Denn künftig wird es möglich sein, unter dem Titel „Erweiterte Gefahrenforschung“ auch Einzelpersonen ohne jegliche richterliche Kontrolle zu observieren bzw. gegen sie zu ermitteln und dies auch, wenn nur der bloße Verdacht einer strafbaren Handlung gegen Menschen, Sachen oder Einrichtungen besteht. „Damit wird ein weiteres Stück des schwarzen Überwachungsstaates in Österreich Wirklichkeit, dessen verheerende Auswirkungen bereits bei der Vorratsdatenspeicherung kritisiert wurden und die nun auch in der Novelle Sicherheitspolizeigesetzes Fortsetzung finden“, warnte Westenthaler.
Diese besonderen Mittel werden darüber hinaus auch gegen Bürger unseres Landes angewendet, die sich Informationen aneignen, die ein entsprechendes Gefahrenpotenzial enthalten, führte Westenthaler aus und kritisierte: „Für die Durchführung dieser besonderen Methoden wie Handyüberwachung oder der Analyse personenbezogener Daten gibt es keinerlei richterliche Kontrolle, womit der Staatswillkür Tür und Tor geöffnet ist!“ Besonders betroffen sind laut dem BZÖ-Sicherheitssprecher auch die freie Meinungsäußerung sowie die journalistische Freiheit in Österreich, die mit dieser Novelle massiv eingeschränkt werden.
Westenthaler rief „alle Kräfte, die sich als Verteidiger der Bürger und der Freiheitsrechte bezeichnen“ auf, gegen diesen ÖVP-Überwachungsstaat massiv aufzutreten. „Das BZÖ wird sich jedenfalls in der kommenden Nationalratssitzung als Bürgerrechtsbewegung deklarieren und einmal mehr gegen die totale Überwachung seitens der ÖVP in diesem Land protestieren“, kündigte Westenthaler an.
Der BZÖ-Vertreter im Untersuchungsausschuss, Klubobmann-Stellvertreter NRAbg. Stefan Petzner, betonte im Rahmen seiner heutigen Pressekonferenz, dass alle Beteiligten, sowohl die politischen Vertreter als auch die Journalisten, ersucht würden, zwischen der politischen Aufklärung und der strafrechtlichen Aufklärung zu unterscheiden. Auch der Grüne Peter Pilz, der sich im U-Ausschuss regelmäßig als Staatsanwalt aufspiele, solle dies zur Kenntnis nehmen. Petzner: "Man darf gegenüber dem Untersuchungsausschuss keine Erwartungshaltung haben, die er auf Basis der rechtlichen Bestimmungen gar nicht erfüllen er kann. Denn der Untersuchungsausschuss kann ausschließlich die politische Aufklärung leisten, keinefalls aber die strafrechtliche - die obliegt ausschließlich der Justiz." So werde sich etwa auch Gorbach der straftrechtlichen Aufklärung zu stellen haben. Gegenüber der Justiz. In den ersten Sitzungen des Ausschusses habe man konform dem Untersuchungsauftrag einen ersten Teilaspekt der Telekom-Causa sehr wohl politisch aufklären können, nämlich die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen Zahlungen der Telekom und verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen gab. "Die Antwort auf Basis aller Zeugenaussagen und der Aktenlage fällt eindeutig aus: Es gibt KEINEN Zusammenhang und damit keinen Gesetzeskauf und keine Korruption!"
Diese Schlussfolgerung sei wegen folgender vier Fakten zu treffen, welche allesamt auf die unter Wahrheitspflicht getätigten Zeugenaussagen sowie dem Aktenmaterial gestützt sind:
1. Es gibt keine Hinweise auf Schmiergeldzahlungen, illegale Parteifinanzierung oder eine Bestechung von Amtsträgern im Zusammenhang mit der Gorbach-Novelle der Universaldienstverordnung.
2. Die Universaldienstverordnung ist sachlich und fachlich richtig, bis heute in Kraft und wurde auch in allen anderen EU-Ländern in einer ähnlichen Form übernommen.
3. Es gab keinerlei Weisungen der damaligen Ressort- und Kabinettsverantwortlichen. Das haben auch alle Beamten des Ministeriums so bestätigt. "Wenn Pilz das Gegenteil behauptet, hat er entweder nicht zugehört oder das Protokoll nicht gelesen! Ich konnte dazu gestern Abend in der ZIB 2 Pilz persönlich der Lüge überführen."
4. ALLE Wünsche der Telekom zur Universaldienstverordnung wurden im Zuge des Begutachtungsverfahrens seitens des Kabinetts Gorbach NICHT umgesetzt. Das bedeutet: Die Telekom hat zwar einen Wunsch an das Christkind geschrieben, aber am Heiligen Abend keine Packerl unter dem Christbaum liegen gehabt."
Heftige Kritik übte Petzner an Pilz, der im gestrigen U-Ausschuss gemeinsam mit ÖVP-Vertreter Amon versucht habe, den von ihm, Petzner, vorgelegten Prüfbericht von SPÖ-Verkehrsministerin Bures, der zum Schluss kommt, dass die Novelle richtig ist und KEINEN finanziellen Vorteil für die Telekom brachte, als Beweismittel nicht zuzulassen. "Damit ist die Rolle von Pilz klar: Alles, was in seine zusammen gezimmerte Phantasie-Konstruktion passt, ist zulässig. Wenn aber etwas nicht seiner Konstruktion entspricht, dann versucht er gemeinsam mit der ÖVP die Aufklärung im Ausschuss zu verhindern, indem er nach Kräften die Zulassung von Beweismitteln zu verhindern sucht- was Pilz und der ÖVP übrigens nicht gelang, denn Verfahrensanwalt Hoffmann gab mir Recht und ließ den Prüfbericht als Beweismittel zu." Er, Petzner, verstehe zwar die emotionale Ausnahmesituation aus Frust und Wut in der sich Pilz offensichtlich befinde, "weil ein Dreißgjähriger im Ausschuss einem, der seit dreißig Jahren im Parlament sitzt, die Schneid abkauft, dennoch muss sich aber auch ein Peter Pilz an die Fakten halten und kann nicht versuchen, durch frei Erfundenes sein bisheriges Totalversagen zu kaschieren. Fest steht, dass sich Pilz als Oberaufklärer der Nation, dem Dr. Sommer aus dem BRAVO-Heftl sieht, aber bei Pilz eben nix dabei raus kommt."
Der BZÖ-Vertreter im U-Ausschuss bekräftigte, dass sich er sich weiter für volle Aufklärung einsetzen werde. Denn nachdem nun feststünde, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Universialdienstverordnung und Zahlungen der Telekom gebe, müssen nun aufgeklärt werden, warum es dennoch seitens der Telekom Zahlungen an Einzelpersonen gegeben habe. "Wir müssen aufklären, warum es ohne Wissen des BZÖ Zahlungen der Telekom an Gastinger für ihren persönlichen Wahlkampf gegeben hat, warum es ohne Wissen des BZÖ Gelder der Telekom an Klaus Wittauer und an die Agentur von Schmied gegeben hat." Petzner kündigte in diesem Zusammenhang keine Schonung und harte Befragungen an: "Wir werden die totale Befragung dieser Auskunftspersonen durchführen. Ohne Rücksicht."
Petzner bekräftigte weiters, dass ÖVP-Innenministerin Mikl-Leitner, ÖVP-Justizminsterin Karl und ÖVP-Finanzministerin Fekter vor den U-Ausschuss geladen werden, sollten die dringend benötigten Unterlagen nicht bis spätestens 12. Februar eintreffen . "Offensichtlich werden hier seitens der schwarzen Ministerien Akten, die wir dringend benötigen, zurück gehalten, um Skandale im ÖVP-Umfeld zu vertuschen."
„Außenminister und ÖVP-Obmann Michael Spindelegger hat bei den Verhandlungen um den EU-Fiskalpakt nachgewiesenermaßen einen Verfassungsbruch begangen. Deshalb schalte ich jetzt den Bundespräsidenten und Parlamentspräsidentin Prammer ein. Zusätzlich wird ein unabhängiges Gutachten das Fehlverhalten Spindeleggers nachweisen“, erklärte heute der stellvertretende Klubobmann des BZÖ NRAbg. Stefan Petzner bei einer Pressekonferenz in Wien. Spindelegger habe „die Verfassung gebrochen, den Bundespräsidenten ausgeschalten und das Parlament falsch informiert“.
Der Fiskalpakt sei ein Staatsvertrag bzw. völkerrechtlicher Vertrag und Spindelegger benötige daher auf Basis der Bundesverfassung für Verhandlungen eine Vollmacht des Bundespräsidenten. Dieser Antrag an den Bundespräsidenten sei am 10. Jänner 2012 erfolgt, Heinz Fischer habe die Vollmacht am 12. Jänner erteilt und am 16. Jänner wurde das Parlament informiert, so Petzner, der dafür die schriftlichen Beweise vorlegte. Es habe aber vorher bereits drei Verhandlungsrunden zum Fiskalpakt gegeben; nämlich Ende Dezember/Anfang Jänner sowie am 6. Jänner und am 12. Jänner. Spindelegger habe daher bewiesenermaßen ohne Vollmacht des Bundespräsidenten illegale Verhandlungen geführt, damit die Verfassung gebrochen und noch dazu das Parlament falsch informiert, dem er fälschlicherweise schrieb, die Verhandlungen würden erst aufgenommen.
Der stellvertretende BZÖ-Klubobmann kündigte deshalb an drei Schritte zu setzen: Erstens werde er sich schriftlich an Bundespräsident Heinz Fischer wenden und diesen „als Hüter der Verfassung“ um sein sofortiges Einschreiten ersuchen. Zweitens werde er Parlamentspräsidentin Barbara Prammer ebenfalls schriftlich ersuchen, in Sachen Falschinformation des Parlaments aktiv zu werden. Drittens habe er, Petzner, ein Gutachten angefordert, um auch von Verfassungsjuristen schriftlich die Bestätigung für das rechtswidrige Vorgehen Spindeleggers zu haben. „Die mündlichen Erstauskünfte von Verfassungsjuristen und Experten stellen einhellig klar, dass es sich um einen klaren Verfassungsbruch von Michael „Schwindelegger“ handelt“, so Petzner.
"Und täglich grüßt das Murmeltier". So kommentierte BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut die heutige widersprüchliche Diskussion zwischen den Verhandlerinnen und Schelling um eine angebliche Annährung bei der Gesundheitsreform zwischen Bundesländern und Krankenkassen. „Das ist die gleiche inhaltsleere Rederei, die schon im November 2010 im Umfeld von Minister Stöger begonnen hat. Seit diesem Zeitpunkt kündigen entweder Stöger oder die verschiedensten Verhandler eine Annäherung bei der Gesundheitsreform an, aber bis heute ist nichts Durchgreifendes passiert“, so Spadiut weiter.
„Schon seit November 2010 kündigt Stöger in periodischen Abständen eine Gesundheitsreform an und lässt sich dabei immer wieder als großer Reformer feiern, obwohl er in Wahrheit nie wirklich vorhat, eine zukunftsweisende Reform zu machen. Das ist aber typisch für Stöger – das zieht sich wie ein roter Faden durch seine Ministerkarriere“, sagte Spadiut.
Die Gesamtkosten für die 259 Auslandsreisen der Mitglieder der SPÖ/ÖVP-Bundesregierung im Jahr 2011 betrugen 2.034.171,18 Euro. Die reinen Flugkosten für die Zentralstellen der einzelnen Bundesministerien schlugen im gleichen Zeitraum mit Gesamtkosten von 5.649.143,86 Euro zu Buche. Allein die Auslandsflugreisen von ÖVP-Umweltminister Nikolaus Berlakovich verursachten 16,3 Tonnen CO2 Emissionen. Insgesamt ist ein Anstieg der Buchung von so genannten Bedarfsflugzeugen bzw. Privatjets für Dienstreisen der Regierungsmitglieder bemerkbar. Das geht aus einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung der Regierungsmitglieder an BZÖ-Rechnungshofsprecher Abg. Gerald Grosz hervor.
Im Vergleich dazu sei die Regierung Gusenbauer/Molterer „regelrecht bescheiden“ gewesen. Im Jahr 2007 haben die 148 Auslandsreisen der damaligen Regierung Kosten von 1,14 Millionen Euro verursacht.
„Ich verstehe ja, dass es für die rot/schwarze Nachtwächterregierung angesichts der desaströsen politischen Großwetterlage in Wien im Ausland wirklich bequemer ist. Sparsamkeit bedeutet aber auch, dass man diese Auslandsdienstreisen auf wirklich notwendige Destinationen und Zeiträume beschränkt und der Steuerzahler nicht den Eindruck gewinnt, SPÖ und ÖVP betreiben Landflucht ins Ausland. Bei Faymann und Spindelegger habe ich den Eindruck, es handelt sich um zwei Geschäftsführer eines staatlich finanzierten Reisebüros. Angesichts der steigenden Benutzung von sündteuren Bedarfsfliegern, kann man diese Regierung durchaus als Jet-Set-Regierung bezeichnen“, kritisierte Grosz heute Donnerstag in Wien.
Das BZÖ fordert eine Reduktion dieser Auslandsdienstreisen auf ein notwendiges Maß. „Wir wollen eine qualitativ hochwertige und nicht quantitative Außenpolitik Österreichs. Mir kann kein Mensch erklären, dass SPÖ-Verkehrsministerin Bures gezählte 12 Tage für ein Treffen mit drei chinesischen Ministern braucht. Da werden offenbar private Kulturreisen unter dem Titel Dienstreisen dem Steuerzahler verrechnet. Auch ein 5-tägiger Besuch der Kunst-Biennale durch Ministerin Schmied ist um 3 Tage zu viel. Außenminister Spindelleger besuchte in relativ bescheidenen 5 Tagen Kairo, Gaza und Amman, der Skandal ist aber die Kostenübernahme für 10 begleitende Journalisten in der Höhe von 40.056 Euro durch den Steuerzahler. Insgesamt hatte das Außenministerium 144.137,83 Euro für „sonstige mitreisende Personen“ ausgegeben. Da werden wir noch eine weitere Anfrage einbringen müssen“, bringt der Rechnungshofsprecher einige Beispiele aus den Anfragebeantwortungen.
Heftig kritisierte Grosz den Anstieg der Benutzung von Privatflugzeugen. „Ich verstehe schon, dass angesichts auch der Umfragewerte für diese Bundesregierung jeder Kontakt der „Schwindellegger“ und Co. mit dem Steuerzahler vermieden werden muss. Dass aber der Steuerzahler für teurere Privatjets brennt, bringt das Fass zum Überlaufen. Unzählige Destinationen, welche bestens über Linienflüge zu erreichen gewesen wären, wurden mit Learjets angeflogen“, kritisiert Grosz. So habe Außenminister Spindelleger 24 Mal, Finanzministerin Fekter 9 Mal und Umweltminister Berlakovich 8 Mal auf Privatjets zurückgegriffen.
"SPÖ-Sozialminister Hundstorfer versucht, den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verharmlosen, denn von einem stabilen Arbeitsmarkt kann bei Gott nicht gesprochen werden. Der deutliche Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Frauen, bei den Jugendlichen und bei älteren Menschen ist Realität! Aber Hundstorfer flüchtet lieber in eine Scheinwelt und verkauft die Menschen für dumm", sagte heute BZÖ-Sozialsprecher Abg. Sigisbert Dolinschek zu den neuen Arbeitslosenzahlen.
Aufgrund der nicht wirklich rosigen Konjunkturprognose müsse nun rasch auf diese negative Entwicklung reagiert werden. "Bei den älteren Menschen gibt es eine stark steigende Arbeitslosigkeit. Auch hier hat der Sozialminister keine effizienten Maßnahmen, wie man diese Menschen länger in Beschäftigung halten kann, um damit das Pensionsantrittsalter anheben zu können“, kritisierte Dolinschek.